Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) genannt) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SAL GmbH (nachstehend „SAL“ genannt) und ihrem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgegeben ist.
2. Angebot / Umfang
Die Angebote von SAL sind freibleibend und 6 Wochen gültig, sofern SAL keine spezielle Bindungsfrist mitteilt. Informationen in Veröffentlichungen, Broschüren oder Datenblättern sind Beschreibungen über deren Inhalt kein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann. Für den Umfang der von SAL zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der zugrunde liegende schriftliche Vertrag maßgebend.
3. Erbringung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen bzw. Berichte basieren auf den Ergebnissen und/oder auf der Basis der bestehenden Standards, die nach unserer Überzeugung zu beachten sind.
Berichte, die die Prüfung von Proben zum Gegenstand haben, nehmen ausschließlich Stellung zu den geprüften Proben und zu dem im Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der spezifischen Anweisungen. Das Ergebnis dieser Berichte hat keine Relevanz und Gültigkeit für den Rest der Menge, aus der die Probe entnommen wurde.
4. Mitwirkungspflichten
SAL sind sämtliche für die Erfüllung des Auftrages benötigten Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber zu übergeben. Die Prüfung der Richtigkeit der übergebenen Unterlagen gehört nur zum Auftrag, wenn dieses gesondert vereinbart ist. Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, kundenspezifischen Anweisungen, Unterlagen und Proben zur Verfügung stehen sowie die notwendigen technischen Anlagen des Auftraggebers zugänglich und betriebsbereit sind und fehlerfrei arbeiten. Ist dies nicht der Fall, so ist SAL berechtigt, einen hieraus resultierenden Mehraufwand, insbesondere durch nicht von SAL verursachte Verzögerungen, dem Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu berechnen.
5. EDV Datenverarbeitung
SAL verwendet eine elektronische Auftragsabwicklung. SAL behandelt Ihre Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen zur Datenerhebung sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite beschrieben.
6. Unterbeauftragung
SAL ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistung oder von Teilleistungen unter zu beauftragen oder sich der Hilfe Dritter zu bedienen. Dies wird im Angebot explizit ausgewiesen.
7. Zusatzleistungen
Erbringt SAL zusätzliche, im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen, so werden diese gemäß der aktuellen Preisliste abgerechnet.
8. Verwendung der Ergebnisse
Die Arbeitsergebnisse, insbesondere Gutachten und Prüfberichte dürfen ausschließlich vollständig und unverändert verbreitet werden.
9. Abnahme
Nach Erbringung der Dienstleistung ist der Auftraggeber gem. § 640 BGB zur Abnahme verpflichtet.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Preise Nettopreise, die in € fakturiert sind. Fracht, Verpackung, Versicherung und die gültige Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.
SAL ist zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass dies der Zustimmung des Käufers bedarf und kann innerhalb eines Auftrages erbrachte Teilleistungen abrechnen (Zwischenrechnung). Nach Erfüllung des Auftrages bzw. Abnahme erteilt SAL Endabrechnung.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (vgl. §286 Abs. 3 BGB).
11. Zurückbehaltungsrecht
SAL kann die Herausgabe der vom Auftraggeber zum Zwecke der Leistungserbringung erhaltenen Unterlagen sowie ihrer Arbeitsergebnisse verweigern, bis SAL hinsichtlich der berechneten Entgelte und Auslagen befriedigt ist.
12. Mahngebühr
SAL ist berechtigt, bei Zahlungszielüberschreitung Mahngebühren sowie Zinsen von 4% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Käufer ist ohne schriftliche Zustimmung von SAL nicht berechtigt, Zurückbehaltungen oder Minderungen zur Aufrechnung von Mängelrügen oder Gegenansprüchen durchzuführen. Wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind, ist SAL berechtigt, gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Diese Lieferbedingungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
13. Mängelbeseitigung / Schlechtleistung
Soweit SAL sich verpflichtet hat, eine Dienstleistung zu erbringen, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Rechte des Bestellers bei Mängeln (insb. Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen).
Für Geschäftsbesorgungen, insbesondere für Rat und Auskunft, gelten die gesetzlichen Regelungen für Schlechtleistung.
14. Haftung
SAL haftet für eigenes Verschulden sowie für Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen, wenn nicht im Einzelfall die Haftung durch besondere Vereinbarung begrenzt oder ausgeschlossen ist.
15. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag können auch in Form von E-Mails verschickt werden. Das Schriftformerfordernis wird durch eine E-Mail nicht gewahrt.
16. Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Inhalt der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen.
Stand: 12.06.2024